STEUERBERATUNG

DEKLARATIONSBERATUNG

Unternehmen sind verpflichtet, unterjährig z. B. Umsätze, Löhne oder auch Warenbewegungen zu "deklarieren".

Diese Arbeiten erledigen wir gerne für Sie, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!

Wir garantieren Ihnen verlässliche Informationen und eine fristgerechte und effiziente Erfüllung Ihrer Verpflichtungen.

Jahresabschlussarbeiten und Deklarationsberatung:

  • Erstellen von Jahresabschlüssen oder beratende Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen

  • Erstellung von Sonder- oder Ergänzungsbilanzen

  • Fertigung von Einnahme-/Überschussrechnungen

  • Beratende Mitwirkung bei allen Steuerfragen zu Jahresabschlüssen oder Fragen des Bilanzrechts und des Bilanzsteuerrechts

  • Fertigung sämtlicher Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, sonstige Steuerarten)

  • Prüfung von Steuerbescheiden

  • Erarbeiten von Anträgen aller Art (Stundung, Erlass usw.)

Laufende Steuerberatung:

  • Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen und Verhandlungen mit der Finanzverwaltung

  • Führen von Einspruchsverfahren und vorläufiger Rechtsschutz

  • Einholen von verbindlichen Zusagen bei Finanzbehörden

  • Steuerbelastungsvergleiche

  • Gründungsberatung

Durchsetzungsberatung:

  • Vertretung bei Betriebsprüfungen

  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden

  • Beratung im Steuererhebungsverfahren (Stundung, Erlass, Niederschlagung)

  • Vertretung vor den Finanzgerichten

GESTALTENDE BERATUNG

Unter gestaltender Steuerberatung verstehen wir, für Sie und Ihr Unternehmen optimale Gestaltungen und Lösungen zu finden.

Gemeinsam mit Ihnen planen wir Ihre unternehmerische und private Zukunft.

Gestaltende Steuerberatung:

  • Steuerplanung

  • Optimierung der Unternehmensstruktur

  • Unternehmens- und Beteiligungskauf sowie -verkauf

  • Nachfolgeplanung und -begleitung

  • Errichtung und Betreuung von Stiftungen

Internationale Sachverhalte:

  • Standortwahl von Auslandsaktivitäten

  • Doppelbesteuerungsabkommen

  • Außensteuerrecht